Insbesondere bei frühzeitigen Milchzahnverlusten durch Unfälle oder Karies, sollte umgehend ein Lückenhalter eingesetzt werden, um den nachfolgenden bleibenden Zähnen den Platz freizuhalten. Unterbleibt dies, können die umgebenden Zähne wandern und einen falschen Platz einnehmen, so dass es später im bleibenden Gebiss zu erheblichen Platzproblemen kommen kann.
Frühbehandlung
In manchen Fällen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung im Alter von ca. 4 bis 9 Jahren sinnvoll. Diese hat das Ziel, vorliegende Wachstumsstörungen zu erkennen bzw. zu unterbrechen, um ein normales Wachstum der Zähne und Kiefer zu ermöglichen.
Da hierzu häufig die Unterstützung anderer Fachdisziplinen benötigt wird, arbeiten wir eng mit Ihrem Hauszahnarzt, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Orthopäden, Logopäden, Osteopathen und Physiotherapeuten zusammen. Oft schließt sich, zu einem späteren Zeitpunkt, an die etwa 1,5-jährige Frühbehandlung noch eine kieferorthopädische Hauptbehandlung an.
Hauptbehandlung
Mit der eigentlichen kieferorthopädischen Therapie (Hauptbehandlung) beginnen wir erst, wenn sie medizinisch sinnvoll ist. Dadurch kann die Behandlungszeit so kurz wie möglich gehalten werden und eine unnötige Belastung Ihres Kindes wird vermieden. Eine kieferorthopädische Hauptbehandlung wird in der Regel im Alter von 9 bis 12 Jahren begonnen und hat das Ziel Zahn- und Kieferfehlstellungen, unter Ausnutzung des pubertären Wachstums, zu korrigieren.
Die Korrektur von Zahn- und Kieferstellungen bei Kindern bzw. Jugendlichen erstreckt sich einschließlich der Stabilisierungsphase, je nach Ausprägung der Fehlstellungen, über 3 bis 4 Jahre. Dies ist begründet mit der genannten Nutzung des Wachstums und, dass zur Korrektur von Zahnfehlstellungen nur relativ schwache, biologische Kräfte angewandt werden, um die Zähne und deren Zahnhalteapparat nicht zu schädigen.
Über den gesamten Behandlungszeitraum werden alle 6 bis 12 Wochen Termine zur Nachaktivierung und Kontrolle der Behandlungsgeräte vereinbart.
Nach Abschluss der Behandlung ist eine Stabilisierung des erreichten Ergebnisses erforderlich, damit es nicht zu einem Rückfall in die ursprüngliche Fehlstellung kommt.
Behandlungsapparaturen
Ob zur Behandlung herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen benötigt werden hängt von mehreren Faktoren ab, die wir individuell mit ihrem Kind und Ihnen abstimmen. Auch der Einsatz von nahezu „unsichtbaren” Behandlungsapparaturen (Incognito™, WIN®, Invisalign®) zur kieferorthopädischen Korrektur von Zahnfehlstellungen ist möglich.
Wenn alle Zähne in der gewünschten Position stehen, muss die erreichte Zahnstellung stabilisiert werden, da die Zähne sich wieder in Richtung der Ausgangssituation verschieben können. Dazu können kleine, unsichtbare Drähte (sogenannte Retainerdrähte) an der Innenseite der Frontzähne befestigt werden oder herausnehmbare Zahnspangen eingesetzt werden.