DIE KOSTEN

Gesetzliche Krankenversicherung

Als gesetzlich Versicherter haben Sie bzw. Ihr Kind einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse wenn, zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten ist. Darüber hinaus übernehmen die Krankenkassen die Behandlung nur noch ab einem bestimmten Schweregrad. Der Gesetzgeber hat 2002 die Behandlungsnotwendigkeit in 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. Die Kosten werden erst ab Stufe 3 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Außerdem soll eine kieferorthopädische Hauptbehandlung erst bei Durchbruch der seitlichen bleibenden Zähne begonnen werden.

Falls eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (jedes weitere Geschwisterkind 10%) selber tragen.

Dazu erhalten Sie am Ende jedes Quartals eine Rechnung, auf der Ihr Versichertenanteil (20 oder 10%) ausgewiesen ist. Diesen Betrag überweisen Sie dann bitte und heben die Rechnung gut auf. Die Höhe des Eigenanteils variiert und ist abhängig von den erbrachten Leistungen im betreffenden Quartal. Nach Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil zurückerstattet. Hierfür stellen wir Ihnen eine Abschlussbescheinigung aus, die zusammen mit den Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Unabhängig davon können privatzahnärztliche Zusatzleistungen vereinbart werden, die über das vertragszahnärztliche Maß hinausgehen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese dienen zumeist dem Komfort und der Ästhetik während der Behandlung und stellen eine Alternative zu den kassenzahnärztlichen Leistungen dar. Hierbei bestehen Möglichkeiten, die Behandlungsmittel im Mund Ihres Kindes unauffälliger und pflegeleichter zu gestalten sowie Maßnahmen rund um die Mundhygiene (insbesondere bei festsitzenden Zahnspangen) wahrzunehmen. Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene, zinsfreie Ratenzahlungsmöglichkeiten an.

In Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Volljährigen die Behandlungskosten. Dies ist der Fall, wenn sie medizinisch besonders begründet sind, und nur in Kombination mit kieferchirurgischen Maßnahmen behandelt werden können.

Private Zusatzversicherung

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben bzw. abschließen möchten, sollte geklärt werden, in welchem Rahmen kieferorthopädische Behandlungen mitversichert sind (bestenfalls zu 100%). Außerdem darf bei einigen Anbietern vor Versicherungsabschluss noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein bzw. sind ab einem bestimmten Alter kieferorthopädische Leistungen kein Vertragsbestandteil. Auch muss bei einigen Versicherungsgesellschaften nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Wartezeit erfüllt werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Zudem gibt es in der Regel Leistungsbegrenzungen, d. h. maximale Leistungserstattungen pro Jahr. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung staffeln sich nach dem Alter der Kinder. Da das Angebot groß ist, empfiehlt es sicher immer zu vergleichen und die Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften zu beachten.

Private Krankenversicherung

Die Höhe der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen hängt in erster Linie vom Tarif Ihres Vertrages ab. Zumeist werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen jedoch unabhängig vom Alter (teilweise) übernommen. Inzwischen weist das Erstattungsverhalten der privaten Krankenkassen große Unterschiede auf. Hier ist es sinnvoll den von uns erstellten Behandlungsplan zunächst bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einzureichen.

Liebe Patienten/-innen, wegen unseres Urlaubs bleibt die Praxis vom 20. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen. Ihr Team der Kieferorthopädie am Markt wünscht Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr!
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